Abbruch von Gebäuden
Nach § 61 Abs. 4 Landesbauordnung (LBO) ist die Beseitigung von
• verfahrensfreien Gebäuden im Sinne des § 61 Abs. 1 LBO,
• freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3, und
• sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m
verfahrensfrei. Bestimmungen zur Einteilung in verschiedene Gebäudeklassen enthält § 1 Abs. 3 LBO.
Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Anzeige zur Beseitigung einer baulichen Anlage
Der Abbruchanzeige sind die sich aus § 12 der Bauvorlagenverordnung (Bau VorlVO) ergebenden Unterlagen beizufügen. Im Zusammenhang mit der Beseitigung ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht in Selbst- oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden dürfen, sondern die Beauftragung von Unternehmen erforderlich ist.
Ansprechpartner:
Stadt Wadern und Gemeinde Weiskirchen
Dirk Rolinger
Untere Bauaufsicht
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-2312
06861-80-442312
d.rolinger@merzig-wadern.de
Gemeinde Losheim am See
Herr David Martin
Untere Bauaufsicht
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-2306
06861-80-442306
d.martin@merzig-wadern.de
Kreisstadt Merzig
Frau Judith Rehlinger
Untere Bauaufsicht
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-2303
06861-80-442303
j.rehlinger@merzig-wadern.de
Gemeinde Beckingen und Mettlach (außer Orscholz, Faha und Weiten)
Herr Andreas Schumacher
Untere Bauaufsicht
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-2311
06861-80-442311
a.schumacher@merzig-wadern.de
Gemeinde Perl und Gemeinde Mettlach (Orscholz, Faha und Weiten)
Frau Christiane Heinz
Untere Bauaufsicht
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-2307
06861-80-442307
c.heinz@merzig-wadern.de