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Abbruch von Gebäuden

Nach § 61 Abs. 4 Landesbauordnung (LBO) ist die Beseitigung von

• verfahrensfreien Gebäuden im Sinne des § 61 Abs. 1 LBO,
• freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3, und
• sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m

verfahrensfrei. Bestimmungen zur Einteilung in verschiedene Gebäudeklassen enthält § 1 Abs. 3 LBO.

Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Anzeige zur Beseitigung einer baulichen Anlage

Der Abbruchanzeige sind die sich aus § 12 der Bauvorlagenverordnung (Bau VorlVO) ergebenden Unterlagen beizufügen. Im Zusammenhang mit der Beseitigung ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht in Selbst- oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden dürfen, sondern die Beauftragung von Unternehmen erforderlich ist.

Ansprechpartner:

Stadt Wadern und Gemeinde Weiskirchen

Dirk Rolinger

Untere Bauaufsicht

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-2312
06861-80-442312
d.rolinger@merzig-wadern.de

Gemeinde Losheim am See

Herr David Martin

Untere Bauaufsicht

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-2306
06861-80-442306
d.martin@merzig-wadern.de

Kreisstadt Merzig

Frau Judith Rehlinger

Untere Bauaufsicht

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-2303
06861-80-442303
j.rehlinger@merzig-wadern.de

 

Gemeinde Beckingen und Mettlach (außer Orscholz, Faha und Weiten)

Herr Andreas Schumacher

Untere Bauaufsicht

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-2311
06861-80-442311
a.schumacher@merzig-wadern.de


Gemeinde Perl und Gemeinde Mettlach (Orscholz, Faha und Weiten)

Frau Christiane Heinz

Untere Bauaufsicht

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

06861-80-2307
06861-80-442307
c.heinz@merzig-wadern.de

 

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