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Gesundheitszeugnis/ Belehrung §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz beantragen

Gesundheitszeugnis beantragen

Personen benötigen eine Belehrung, wenn sie im Lebensmittelbereich tätig sind und beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit diesen direkt (über Hände) oder indirekt (über Arbeitsmaterial, Geschirr) in Berührung kommen.  Betroffen davon sind Personen, die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

Die Bescheinigung der Erstbelehrung darf am ersten Arbeitstag nicht älter als drei Monate sein. Alle zwei Jahre muss eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber oder durch das Gesundheitsamt erfolgen und dokumentiert werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Belehrung ist ein ausreichendes Verständnis der deutschen Sprache. Wer unzureichend Deutsch spricht, kann zur Hygienebelehrung einen Dolmetscher mitbringen. Das Gesundheitsamt darf die Bescheinigung nur dann ausstellen, wenn die wesentlichen
Inhalte der Belehrung auch verstanden worden sind. Mitzubringen sind der Personalausweis, vorhandene (ältere) Gesundheitszeugnisse.

Anmeldung und Terminvergabe sind während der Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes möglich.

Termine der Belehrung:
Gesundheitsamt Merzig: Mittwochs, 10.45 Uhr
Gesundheitsamt Wadern: Mittwochs in den geraden Wochen, 13.45 Uhr

Gebührenrahmen: Erstbelehrung 38 Euro
Folgebelehrung 15 Euro
Duplikate 12 Euro

Die Gebühren sind bar zu entrichten, keine Kartenzahlung möglich. Kostenübernahmeerklärungen des Arbeitgebers sind vorzulegen.
Kostenfrei sind: FSJ, BFD, Praktika in kreiseigenen Schulen

Eine Bescheinigung über diese Beschäftigung ist mitzubringen.

Für kleinere Vereinsfeste bieten wir eine kostenfreie, schriftliche Belehrung an. Handelt es sich allerdings um eine regelmäßige Tätigkeit (auch von Vereinen) oder Feste mir großem Publikumszulauf ist eine Belehrung durch das Gesundheitsamt pflicht.

Für die Einhaltung der Hygienevorschriften ist immer der einzelne Standbetreiber verantwortlich.

Belehrungen in verschiedenen Sprachen sind auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts abrufbar.











 

 

 

 

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