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Das Amt für soziale Angelegenheiten

Der Landkreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe erbringt Sozialleistungen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt im Amt für soziale Angelegenheiten (ASA), im allgemeinen Sprachgebrauch als „Sozialamt“ bezeichnet.

Das ASA ist zuständig für die Erbringung beziehungsweise die Gewährung folgender Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII:

Aufgabenbereiche

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel
  • Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel
  • Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel
  • Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Kapitel


Das ASA nimmt im Wesentlichen Aufgaben nach dem SGB XII wahr, also des „untersten sozialen Netzes“ im Gesamtsystem der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Leistungen der anderen Sozialleistungssysteme gehen der Sozialhilfe vor, d. h. die Sozialhilfe erbringt erst dann Leistungen, wenn die vorrangig zur Leistung verpflichteten Systeme im Einzelfall keine oder keine ausreichenden Leistungen gewähren.

Weitere Aufgabenbereiche sind die Bearbeitung von Hilfefällen:
• nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
• nach dem Asylbewerberleitungsgesetz (AsylbLG),
• zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel SGB XII
• des Hilfsfonds „Bürger in Not“

Auch erfolgt auf der Grundlage von Kreistagsbeschlüssen eine jährliche Förderung der freien Wohlfahrtspflege.

Dem ASA organisatorisch zugeordnet sind zudem der Pflegestützpunkt und die Betreuungsbehörde.

Der Pflegestützpunkt hat drei Hauptaufgaben:

  1. Auskunft und Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen
  2. Koordinierung aller regionalen Versorgungs- und Unterstützungsangebote
  3. Vernetzung abgestimmter pflegerischer Versorgungs- und Betreuungsangebote

Die Aufgaben der Betreuungsbehörde:

  • Unterstützung des Betreuungsgerichts (Feststellung aufklärungsbedürftiger Sachverhalte, Gewinnung geeigneter Betreuer)
  • Beratung, Qualifizierung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten
  • Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Anregung und Förderung von die Tätigkeit einzelner Personen sowie von gemeinnützigen und freien Organisationen zugunsten betreuungsbedürftiger Personen
  • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen
  • Förderung der beiden Betreuungsvereine im Landkreis (AWO und Caritas)
  • Übernahme von Betreuungen als Behördenbetreuer

Amt für soziale Angelegenheiten

Am Gaswerk 3
66663 Merzig

06861-80-0
06861-80-491
soziales@merzig-wadern.de

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