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26.01.2022

Workshops der Skatehalle Merzig-Wadern im Februar 2022

Skatehalle des Landkreises Merzig-Wadern
Skatehalle des Landkreises Merzig-Wadern


Der Landkreis Merzig-Wadern lädt im Februar wieder zu drei Workshops in die Merziger Skatehalle, Zum Gipsberg 10, ein. Den Anfang macht der allmonatliche Sport- und Spieltag am Samstag, 5. Februar. Kinder bis zehn Jahre können wie immer auch mit dem Fahrrad, Dreirad oder den Inlinern teilnehmen. Der kostenlose Sport- und Spieltag wird in zwei Zeitslots stattfinden: von 10 bis 11.45 Uhr und von 12 bis 13.45 Uhr. Wie gewohnt werden auch Übungsleiter vor Ort sein, die allen Neulingen das Skaten beibringen und mit ihnen die Parcours durchlaufen.

Ab Februar wird der Landkreis zudem monatlich zu einem zweiten Workshop einladen: Skate-begeisterte ab 30 Jahren sind ab dem 7. Februar an jedem ersten Montag des Monats in der kreiseigenen Skatehalle willkommen. Die Ü30-Session findet außerhalb der regulären Öffnungszeiten von 17 bis 21 Uhr statt – ein Übungsleiter wird dennoch vor Ort sein. Für alle Besucherinnen und Besucher fällt an diesem Abend der reguläre Eintritt in Höhe von vier Euro an.

Zu einem kostenlosen Schnupperworkshop für BMX- und Scooterfahrer lädt der Landkreis am Donnerstag, 24. Februar, von 15 bis 21 Uhr ein. Anfänger sind hier ebenso willkommen wie Fortgeschrittene, die ihr Können weitergeben möchten.

Eine Anmeldung zu den Kursen ist telefonisch unter 06861-802278 oder per E-Mail an skatehalle@merzig-wadern.de erforderlich. Für die Teilnahme an den Workshops ist bei minderjährigen Teilnehmern von den Erziehungsberechtigten ein Haftungsausschluss auszufüllen. Diesen gibt es im Internet unter www.merzig-wadern.de/Sportförderung oder vor Ort. Für alle Veranstaltungen besteht für Kinder bis 16 Jahre eine Helmpflicht. Skateboards und Schoner können zu einer geringen Anzahl vor Ort ausgeliehen werden.

Derzeit gilt im Saarland für die Teilnahme am Freizeit- und Amateursportbetrieb sowie für Sporteinrichtungen im Innenbereich die 2G-plus-Regel (vollständiger Impfschutz mit Boosterimpfung oder vollständiger Impfschutz oder Genesung mit einem zusätzlichen negativen Test). Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Kinder in Kindertagesstätten und minderjährige Schüler, die regelmäßig an Testungen in der Schule teilnehmen, sind von der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises ausgenommen. Hier genügt die Bescheinigung der Schule.

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