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15.03.2020

Wichtige Informationen für Antragsteller der Notbetreuung

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Aufgrund des sich ausbreitenden neuartigen Coronavirus werden im Saarland alle Schulen und Kindertagesstätten ab Montag, den 16. März 2020 geschlossen. Die Schließung erfolgt bis zum Ende der Osterferien.
Personen, die einen Antrag auf Notbetreuung für die geschlossenen Schulen und Kita einreichen wollen, wenden sich bitte ausschließlich an die jeweilige Schule oder Kindertagesstätte. Allein die Leitungen der Schule bzw. der Kita ist für einen Antrag auf Notbetreuung zuständig.
Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, entsprechende Antragstellungen bei den jeweiligen Leitungen einzureichen.

Alle Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, vorrangig eine eigenorganisierte häusliche Betreuung sicherzustellen. Das Angebot der Notbetreuung kann nur für besondere Ausnahmefälle gelten.
Erziehungsberechtigte, die bereits am Montag, den 16. März einen dringenden Notbetreuungsbedarf haben, wenden sich am Montagmorgen zunächst telefonisch an ihre jeweilige Kita/Schule.
Im Laufe des Montags werden die Bedarfe über eine Abfrage bei den Erziehungsberechtigten ermittelt und die Notbetreuung ab Dienstag, den 17. März in einem antragsbasierten Verfahren organisiert.

Nachfolgend werden die Einzelheiten der Notbetreuung dargestellt:
Das Angebot richtet sich an bestimmte Gruppen, die in der Daseinsfürsorge tätig sind und für deren Kinder keine anderweitige Betreuung möglich ist. Hierzu zählen z.B.:

  • hauptberufliche Feuerwehr
  • Polizei
  • Strafvollzugsdienst
  • Rettungsdienst
  • medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken
  • stationäre Betreuungseinrichtungen (z.B. Hilfen für Erziehung)
  • ambulante und stationäre Pflegedienste
  • die Produktion und Versorgung von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs
  • kritische Infrastruktur


sowie:

  • berufstätige Alleinerziehende und andere, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist

Hier muss der Bedarf nachvollziehbar begründet sein. Eine Aufnahme kann nur im Rahmen der freien Platzkapazitäten erfolgen.

Alter der Kinder:
Kita: 0 bis 6 Jahre
Schule : 6 bis 12 Jahre

Jedes Kind soll grundsätzlich an dem Standort seiner jeweils zuständigen Kita oder Schule betreut werden.

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