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Vorschulkinder können die Kindertageseinrichtung besuchen

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Seit dem 16. März findet in den Kindertageseinrichtungen eine Notbetreuung statt.

Die Notbetreuung wird nun weiter ausgebaut. Ziel der Ausweitung ist, den Vorschulkindern einen pädagogisch begleiteten Übergang in die Grundschule zu ermöglichen.

Alle Vorschulkinder werden vorrangig in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen. Eltern brauchen hierfür keinen Antrag zu stellen.

Die Einrichtungen werden sich mit den Eltern in Verbindung setzen.
Das Kreisjugendamt wird erst nachdem die Vorschulkinder aufgenommen sind, entscheiden, ob noch weitere Anträge auf Notbetreuung genehmigt werden.

Anträge auf Notbetreuung sind nach wie vor bei den entsprechenden Kindertageseinrichtungen zu stellen, die diese an das Kreisjugendamt weiterleiten.
Grundsätzlich können alle Eltern, die sich in Arbeit befinden einen Antrag stellen.

Der Personenkreis, der in systemrelevanten Berufen tätig ist, ist laut den Vorschriften zu bevorzugen.

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