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15.01.2021

Verlängerung von Jagdscheinen in Zeiten der Corona-Pandemie

Verlängerung von Jahresjagdscheinen
Verlängerung von Jahresjagdscheinen


Damit auch während der Corona-bedingten Einschränkungen des Publikumsverkehrs die Verlängerung der Jahresjagdscheine sicher und zügig erfolgen kann, hat der Landkreis Merzig-Wadern ein Verfahren entwickelt, welches ab dem 25.01.2021 umgesetzt wird. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 5 Waffengesetz ebenfalls umgesetzt.

1. Antrag auf Verlängerung des Jahresjagdscheines

Der Antrag auf Verlängerung des Jahresjagdscheines kann der Jagdbehörde auf folgenden Wegen zugeleitet werden.

a)  Online-Antrag

Über das Online-Formular werden die erforderlichen Daten direkt der Jagdbehörde zugeleitet. Sofern im Jagdscheinheft auf Seite 5 keine Eintragungen mehr frei sind, kann hier auch ein Passbild hochgeladen werden. Des Weiteren kann der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung übersendet werden.

Vor dem Absenden des Antrages muss eine Sicherheitsabfrage – ein sogenanntes Captcha – bearbeitet werden.

b)  PDF-Antrag

Hier kann der Antrag als ausfüllbare PDF-Datei heruntergeladen werden. Die entsprechende Datei kann dann ausgedruckt oder per E-Mail an kob@merzig-wadern.de gesendet werden. Auch hier kann ein gegebenenfalls erforderliches Passbild oder eine Jagdhaftpflichtversicherung als Datei übersendet werden.

c)   Übersendung eines Antrages per Post

Sofern kein Zugang zum Internet besteht, kann ein Verlängerungsantrag auch per Telefon unter 06861 80-272 oder 80-273 oder 80-275 zu den Dienstzeiten der Jagdbehörde angefordert werden. Der Antrag ist dann per Post an die Kreisverwaltung zu übersenden oder kann an der Zentrale des Kreisverwaltungsgebäudes abgegeben werden.

2. Eintragung der Verlängerung in den Jagdschein

Für die erforderliche Eintragung der Verlängerung in das Jagdscheinheft stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung.

1)  Termin zur Verlängerung im Kreisverwaltungsgebäude

Nachdem die erforderlichen Überprüfungen vorliegen, werden Sie per E-Mail oder telefonisch über einen Termin zur Verlängerung des Jahresjagdscheines informiert. Aufgrund der zeitlichen Planung der Terminierung ist pro Vorgang / Verlängerung jeweils ein Termin erforderlich. Sollten Sie mehrere Jagdscheine zur Verlängerung mitbringen wollen, bitten wir dies im Rahmen der Terminierung mitzuteilen (zum Beispiel per E-Mail).

Sollte der vorgeschlagene Termin nicht möglich sein, kann ein anderer Termin per E-Mail oder per Telefon vereinbart werden. Zu dem Termin ist das Jagdscheinheft, gegebenenfalls der Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung und gegebenenfalls ein Passbild mitzubringen. Die Gebühren können vor Ort in bar oder mittels EC-Karte entrichtet werden.

2)  Postversand

Sofern Sie keinen Termin zur Verlängerung wünschen, kann nach der erfolgten Benachrichtigung das Jagdscheinheft an die Kreisverwaltung übersandt oder an der Zentrale des Kreisverwaltungsgebäudes abgegeben werden. Die Rückgabe erfolgt dann auf dem Postweg. Die Gebühren sind dann zu überweisen.

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