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14.10.2020

Schulbuchausleihe: Fehlende Unterlagen können bis 30. November nachgereicht werden

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Antragsteller/innen, die für das Schuljahr 2020/21 einen unvollständigen Antrag auf Freistellung von der Zahlung des Leihentgelts im Rahmen der Schulbuchausleihe gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen bis spätestens 30. November 2020 nachzureichen.

 

Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden.

 

Fehlende Nachweise sind dem Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt,  Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig, zukommen zu lassen.

Kontakt:

Kreisjugendamt Merzig-Wadern

Schülerförderung

Tel.: 06861/80-497

Fax: 06861/80-29497

E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de

Web: www.merzig-wadern.de

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