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10.10.2019

Schulbuchausleihe: Fehlende Unterlagen können bis 30. November nachgereicht werden

Titelbild Nav Schulbuchausleihe
Titelbild Nav Schulbuchausleihe


Um Familien mit schulpflichtigen Kindern finanziell zu entlasten, besteht an allen allgemeinbildenden Schulen sowie an den beruflichen Vollzeitschulen des Landkreises Merzig-Wadern für die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sowie die volljährigen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Schulbücher gegen Entgelt auszuleihen. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren und wird für jede Schule separat errechnet. Förderberechtigte nach Maßgabe des Schülerförderungsgesetzes sind von der Zahlung des Leihentgelts befreit.

Antragsteller/innen, die für das Schuljahr 2019/20 einen unvollständigen Antrag auf Freistellung von der Zahlung des Leihentgelts im Rahmen der Schulbuchausleihe gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen bis spätestens 30. November 2019 nachzureichen.

Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden.

Fehlende Nachweise sind beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Servicebüro, Raum E 11, Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig, einzureichen.

Kontakt:
Kreisjugendamt Merzig-Wadern
Schülerförderung
Tel.: 06861/ 80-497
Fax: 06861/ 80-29-497
E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de

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