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22.08.2022

Schulbuchausleihe: Eine Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes kann bis 30. September beim Kreisjugendamt beantragt werden.

Schulbuchausleihe
Schulbuchausleihe

Alle Schülerinnen und Schüler an saarländischen Schulen mit Ausnahme der Berufsschule können an der Schulbuchausleihe ihrer Schule teilnehmen. Bücher, Arbeitshefte und Lektüren können im Paket ausgeliehen werden. Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Für die vermieteten Schulbücher müssen Erziehungsberechtigte ein Leihentgelt bezahlen.
Wer die Kosten für die Schulbuchausleihe nicht selbst tragen kann, der kann beim Kreisjugendamt einen Antrag auf die Befreiung von der Zahlung des Leihentgeltes stellen. Vom Leihentgelt freigestellt werden auf Antrag zum Beispiel Schüler*innen, die in Heimen (SGB VIII/SGB XII) oder in Familienpflege (SGB VIII) untergebracht sind, die Waisenrente oder Waisengeld erhalten, die zur Bedarfsgemeinschaft von Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II) oder von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII gehören, die oder deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, die im Haushalt von Empfänger*innen des Kinderzuschlags (§ 6 a des Bundeskindergeldgesetzes) leben, die zum Haushalt von Wohngeldempfänger*innen gehören.

Das Kreisjugendamt Merzig-Wadern informiert darüber, dass Anträge auf die Gewährung der Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes im Rahmen der Schulbuchausleihe nach dem Schülerförderungsgesetz für das Schuljahr 2022/23 bis spätestens 30. September gestellt und eingegangen sein müssen. Anträge, die nach diesem Termin und Anträge, die nicht auf dem dafür vorgesehenen Formblatt gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Erziehungsberechtigte erhalten das entsprechende Formblatt an der Schule des Kindes.

Kontakt:
Kreisjugendamt Merzig-Wadern
Schülerförderung
Tel.: 06861/80-160
Fax: 06861/80-29-365
E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de

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