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19.10.2022

Schulbuchausleihe 2022/2023: Anträge auf Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes

Schulbuchausleihe
Schulbuchausleihe


Das Kreisjugendamt des Landkreises Merzig-Wadern informiert über die Freistellung von der Zahlung des Leihentgelts für die Schulbuchausleihe 2022/2023:

Antragstellerinnen und Antragsteller, die für das Schuljahr 2022/2023 einen unvollständigen Antrag auf Freistellung von der Zahlung des Leihentgelts im Rahmen der Schulbuchausleihe gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen bis spätestens Mittwoch, 30. November 2022, nachzureichen.

Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden.

Fehlende Nachweise sind dem Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Bahnhofstraße 44 in 66663 Merzig, zukommen zu lassen.


Kontakt:

Kreisjugendamt Merzig-Wadern

Schülerförderung

Telefon: (06861) 80160

Fax: (06861) 80365

E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de 

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