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18.10.2020

Saarländische Landesregierung verschärft die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

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Die Änderung der saarländischen Corona-Verordnung tritt am 18. Oktober 2020 um 20 Uhr in Kraft.

„Vor dem Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen im Saarland deutlich zunimmt und wir kurz davor stehen, in allen Teilen des Landes als Risikogebiet eingestuft zu sein, musste die saarländische Landesregierung die erst am Freitag in Kraft getretene Verordnung erneut anpassen. Aus infektionsrechtlicher Sicht war es notwendig die Regelungen bei regionalem Infektionsgeschehen weiter zu verschärfen. Hierzu hat mein Ministerium heute im Austausch mit den Landräten sowie dem Regionalverbandsdirektor eine ab morgen gültige Verordnung auf den Weg gebracht. Diese gilt landesweit“, betont Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Somit gilt ab dem 18. Oktober 2020 ab 20:00 Uhr, dass in allen Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken, die Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen in öffentlichen Räumen auf 10 Personen begrenzt wird. In privaten Räumen maximal 10 Personen aus zwei Haushalten oder der familiäre Bezugskreis zusammenkommen dürfen. Öffentliche Veranstaltungen sind unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen erlaubt – Abweichungen sind durch zugelassene Hygienekonzepte möglich.

Im Gastronomiebereich wurde eine Sperrstunde von 23 - 6 Uhr erlassen. Zudem ist der Verkauf von alkoholischen Getränken im genannten Zeitraum untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Mitnehmen.

Vereinbart wurde außerdem die Pflicht, bei öffentlichen Veranstaltungen auch an einem festen Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gleiches gilt für den Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebes. Hinzu kommt, dass Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume nicht mehr genutzt werden dürfen.

„Mit der heutigen vereinbarten Verordnung hinsichtlich Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bei regionalem Infektionsgeschehen schaffen wir im Saarland eine einheitliche Rechtsgrundlage. Damit erleichtern wir den Bürgerinnen und Bürgern das Verständnis für unsere Maßnahmen. Unser Richtwert bleibt der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert. Alle sind jetzt gefordert, die in Kraft tretenden Regelungen zu unterstützen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Inzidenzraten mitzuwirken", appelliert Bachmann abschließend.

Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich erklärt: "Wir sind uns um die harten Einschnitte in das private Leben der Menschen sehr bewusst und haben uns diese Entscheidung nicht leichtgemacht, aber es geht für unseren Landkreis jetzt darum, einen weiteren Lockdown zu verhindern. Als Landrätin will ich das um jeden Preis vermeiden und ich appelliere deshalb eindringlich an alle, die neuen Maßnahmen ernst zu nehmen, damit wir die Einschränkungen schnellstmöglich wieder lockern und in die Normalität zurückkehren können.“ Der Landkreis Merzig-Wadern bleibt so lange als Risikogebiet eingestuft, bis die höchste Warnstufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner insgesamt 5 Tage in Folge unterschritten wird.

Verordnung hinsichtlich Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bei regionalem Infektionsgeschehen im Landkreis Merzig-Wadern vom 17. Oktober 2020

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