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25.01.2021

Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken

Zutritt nur mit medizinischer Maske
Zutritt nur mit medizinischer Maske


Angelehnt an die Beschlüsse der saarländischen Landesregierung gilt in den Gebäuden der Kreisverwaltung ab Montag, 25. Januar, die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Damit folgt der Landkreis Merzig-Wadern der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Diese hält in Artikel 2 fest, dass als medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen entweder OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95, FFP2 oder höhere Standards zu tragen sind.

In den ersten Tagen liegen am Eingang der Zulassungsstelle sowie beim Service-Center medizinische Masken für Besucher aus, sofern ein Kunde oder eine Kundin mit einer Community- oder Alltagsmaske erscheint.

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