Online-Belehrung für Lebensmittelhygiene
Ab sofort sind Online-Belehrungen im Rahmen der Lebensmittelhygiene beim Landkreis Merzig-Wadern verfügbar. Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link.
Personen benötigen eine Belehrung, wenn sie im Lebensmittelbereich tätig sind und beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit diesen direkt (über Hände) oder indirekt (über Arbeitsmaterial, Geschirr) in Berührung kommen. Betroffen davon sind Personen, die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Die Bescheinigung der Erstbelehrung darf am ersten Arbeitstag nicht älter als drei Monate sein.