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08.05.2020

Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen

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Aufgrund des Coronavirus wurden im Saarland alle Schulen und Kindertagesstätten ab dem 16. März 2020 geschlossen.Eltern und Erziehungsberechtigte wurden gebeten, vorrangig eine eigenorganisierte häusliche Betreuung sicherzustellen.

Eine Notbetreuung wurde für Eltern eingerichtet, die einen dringenden Notbetreuungsbedarf haben. Weiterhin steht in allen Kindertageseinrichtungen sowie den Kreisschulen eine Notbetreuung zur Verfügung. Wie der Namen schon sagt, handelt es sich um eine reine Notbetreuung und ist vorrangig für Eltern in systemrelevanten Berufen gedacht. Anträge auf Notbetreuung werden genehmigt, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist und die Eltern nachweisen, dass sie auf der Arbeit unabkömmlich sind. Anträge werden abgelehnt, wenn sich Eltern beispielsweise in Erziehungsurlaub oder Homeoffice befinden.

Wie gelangen Eltern zu einem Platz in der Notbetreuung?

Ein Antrag ist in der Kindertageseinrichtung zu stellen. Entsprechende Arbeitgeberbescheinigungen sind bestenfalls bei Antragstellung vorzulegen. Die Unterlagen sind bei der zuständigen Kita-Leitung bzw. Schulleitung abzugegeben. Die Kindertageseinrichtung leitet den Antrag an das Kreisjugendamt weiter. Für die Belegung der Plätze in den Kindertageseinrichtungen ist der Landkreis verantwortlich.

Anträge werden in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen bearbeitet. Die Eltern werden von den Kindertageseinrichtungen informiert.

Grundsätzlich soll jedes Kind an dem Standort seiner jeweils zuständigen Kindertageseinrichtung oder Schule betreut werden.

Die Notbetreuung wird im Zeitraum zwischen 8 Uhr und 16 Uhr angeboten und kann bereits seit ein paar Wochen von einigen Eltern wahrgenommen werden. Zwischenzeitlich gibt es Einrichtungen, die die Öffnungszeiten auf 7 Uhr bis 17 Uhr ausweiten. Hierauf besteht allerdings kein Anspruch.

Hier stellt der Landkreis Ihnen ein Online-Formular zur Vorlage beim Arbeitgeber zur Verfügung:

Corona - Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis als Nachweis für den Betreuungsbedarf in einer Kindertageseinrichtung/in einer Tagespflegestelle

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