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12.03.2020

Landkreis und Kommunen verständigen sich auf einheitlichen Umgang mit Veranstaltungen

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Vor dem Hintergrund der aktuellen Verbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) und der Deklarierung der Region Grand Est als Risikogebiet haben sich am Mittwoch, den 11. März 2020 Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich und die Bürgermeister der Städte und Gemeinden sowie die Leiter der Ortspolizeibehörden und die Verantwortlichen des Gesundheitsamtes auf ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich geplanter Veranstaltungen verständigt.
Entsprechend der Allgemeinverfügung des Landes sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern im Innen- und Außenbereich bis auf Weiteres untersagt.

Für Veranstaltungen unter 1000 Personen sieht die Allgemeinverfügung weiterhin eine Einzelfallprüfung durch die Ortspolizeibehörden vor.

Als Ergebnis der Besprechung empfiehlt der Landkreis den Kommunen für die diese Einzelfallprüfungen bis mindestens 26. April folgende Verfahrensweise:

  1. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die öffentlich beworben wurden, und einem nicht eingrenzbaren Publikum offenstehen, sollen unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer abgesagt werden, da im Landkreis Merzig-Wadern nicht ausgeschlossen werden kann und es sogar wahrscheinlich ist, dass Personen aus dem Risikogebiet Grand-Est (Lothringen) teilnehmen.
  2. Sportveranstaltungen in Hallen sollen ohne Publikum stattfinden. Für Sportveranstaltungen im Bereich U16 werden die Vereine angehalten, die Zahl der Begleit- und Betreuungspersonen der Kinder auf das erforderliche Maß zu beschränken.

Die Empfehlungen richten sich nach den Verfahrenshinweisen für Großveranstaltungen, welche vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht wurden. Weitere Informationen hierzu sind im Internet unter www.rki.de abrufbar. Nach sorgfältiger Risikoabwägung wurden diese Regelungen getroffen, um die Gesundheit der Bevölkerung des Landkreises Merzig-Wadern bestmöglich zu schützen.

Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich erklärt: „Uns und den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden ist diese Übereinkunft nicht leichtgefallen. In Anbetracht der aktuellen Situation sehen wir den Schritt aber als notwendig an. Da es nach wie vor unser Ziel ist, die weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen, sehen wir als Grenzlandkreis zu dem als Risikogebiet erklärten Lothringen gemeinsam die Notwendigkeit, auf nicht notwendige, öffentliche Veranstaltungen im Bereich der Freizeit zu verzichten.“

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