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03.06.2020

Kreisjugendamt gewährt Zuschüsse zu eintägigen Freizeitangeboten

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Da aufgrund der Corona-Pandemie viele Vereine und freie Träger ihre ein- oder mehrwöchigen Ferienfreizeit-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche absagen mussten und auf eintägige Ferien-Maßnahmen umsteigen müssen, gewährt das Kreisjugendamt jetzt auch Zuschüsse zu eintägigen Freizeit-Maßnahmen von freien Trägern (gemäß Förderbereich II.5 Sport, Spiel und Geselligkeit der Richtlinien zur außerschulischen Jugendarbeit des Landkreises).

Bezuschusst werden 50 Prozent der zuschussfähigen Kosten (Honorare, Verbrauchsmaterialien, Verpflegung) bis maximal 256 Euro pro Maßnahme. Die teilnehmenden Kinder bzw. Jugendlichen sollten zwischen sechs und 21 Jahren sein. Es müssen mindestens fünf Teilnehmer zur Ferienfreizeit angemeldet sein.

Um einen Zuschuss zu einer eintägigen Ferienfreizeit zu beantragen, schicken Sie bitte nach Beendigung der Maßnahme eine kurze Beschreibung plus einen ausgefüllten Nachweis an k.neusius@merzig-wadern.de oder postalisch an Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Herrn Klaus Neusius, Bahnhofstrasse 44 in 66663 Merzig.

Den Nachweis, den Sie ausfüllen müssen, finden Sie hier.

Für Fragen steht Ihnen Klaus Neusius, Tel: 06861/80-239, k.neusius@merzig-wadern.de zur Verfügung.

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