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23.01.2020

Fristverlängerung bis zum 15.02.2020: Landkreis Merzig-Wadern ermittelt angemessene Kosten der Unterkunft - Mitwirkung der Bürger wird benötigt

Logo Landkreis Merzig-Wadern
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Wie teuer darf eine Mietwohnung sein, wenn der Landkreis sie bezahlen muss? Diese Frage spielt zum Beispiel dann eine Rolle, wenn Bürger einen Anspruch auf Hartz-IV oder Grundsicherung haben. Und wie überall in Deutschland gilt dann auch im Landkreis Merzig-Wadern: Die Wohnung muss einerseits angemessen, andererseits aber nicht zu teuer sein.

Miethöhe muss vertretbar sein
Die Kreisverwaltung lässt nun deswegen durch die Unternehmensberatung Rödl & Partner ermitteln, wie hoch die sog. angemessenen Unterkunftskosten im Landkreis sind. Das folgt auch aus einem Urteil des Bundessozialgerichtes.
Die Unternehmensberatung muss zunächst herausfinden, wie hoch in unserem Landkreis die tatsächlichen Miethöhen für entsprechende Wohnungen ist. Diese Tabelle ist dann der „grundsicherungsrelevante Mietspiegel“. Daran orientieren sich die Mitarbeiter von Jobcenter und Sozialamt, wenn sie die Unterkunftskosten im jeweils vorliegenden Fall prüfen. Dabei spielen natürlich auch Wohnort, Familiengröße oder eine eventuelle Körperbehinderung eine Rolle.

Der Landkreis hat in den vergangenen Wochen viele Mieter, Vermieter und Wohnungsunternehmen angeschrieben, um ein möglichst realistisches Bild der Situation von gemieteten Wohnungen zu erhalten. Hierzu werden mit Hilfe eines Fragebogens verschiedene Informationen gesammelt.

Darüber hinaus können sich auch alle nicht angeschriebenen Mieter im Landkreis Merzig-Wadern an der Befragung beteiligen. Hierzu steht ein Onlinefragebogen unter https://www.merzig-wadern.de/erhebung zur Verfügung.

Nur Wohnungsdaten werden erfragt
In dem Fragebogen werden nur Fragen im Zusammenhang mit Mietwohnungen gestellt. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben, also z.B. keine Namen, Anschriften oder Geburtsdaten. Die ermittelten Wohnungsdaten fließen dann in die Richtlinien ein, die bei der Übernahme der Wohnungskosten von Harz-IV- oder Grundsicherungsempfängern zugrunde gelegt werden. Die Daten sollen später regelmäßig aktualisiert werden, damit der Landkreis sie auf dem neuesten Stand halten kann.

Die Kreisverwaltung bittet die Bürger darum, bei der Befragung mitzuwirken und die Fragebögen auszufüllen. Die Frist zur Beantwortung der Fragebögen wurde bis zum 15. Februar 2020 verlängert.

Für Rückfragen steht Ihnen Rödl & Partner unter der Telefonnummer
0911 91-93 4000 und per E-Mail unter joshuakim.reichel@roedl.com jederzeit gerne zur Verfügung.

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