Frist zur Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes für die Schulbuchausleihe
Kreisjugendamt
Schülerförderung
Schulbuchausleihe
Anträge auf Gewährung der Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes im Rahmen der Schulbuchausleihe nach dem Schülerförderungsgesetz für das Schuljahr 2020/21 müssen bis spätestens
30. September 2020
gestellt und eingegangen sein!
Anträge, die nach diesem Termin und Anträge, die nicht auf dem dafür vorgesehenen Formblatt gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Sie erhalten das Formblatt an der Schule Ihres Kindes.