Fahrkostenzuschuss nach dem Schülerförderungsgesetz
Antragsteller/innen, die für das Schuljahr 2020/ 2021 einen unvollständigen Antrag auf Gewährung eines Fahrkostenzuschusses nach dem Schülerförderungsgesetz gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen bis spätestens 31. März 2021 nachzureichen.
Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden.
Fehlende Nachweise sind beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig, einzureichen.
Kontakt:
Kreisjugendamt Merzig-Wadern
Schülerförderung
Tel.: 06861/ 80-497
Fax: 06861/ 80-29-497
E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de
Web: www.merzig-wadern.de