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05.02.2020

Fahrkostenzuschuss nach dem Schülerförderungsgesetz: Unterlagen können bis 31. März beim Kreisjugendamt nachgereicht werden

Bürgerinnen und Bürger, die für das Schuljahr 2019/2020 beim Kreisjugendamt /Schülerförderung einen unvollständigen Antrag auf Gewährung eines Fahrkostenzuschusses nach dem Schülerförderungsgesetz gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen bis spätestens 31. März 2020 nachzureichen.

Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden.

Fehlende Nachweise sind beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Servicebüro, Erdgeschoss, Raum E 11, Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig, einzureichen.

Kontakt:
Kreisjugendamt Merzig-Wadern
Schülerförderung
Tel.: 06861/ 80-497
Fax: 06861/ 80-29-497
E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de


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