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09.01.2023

Der Landkreis Merzig-Wadern sucht Jugendschöffen

Gerichtsverhandlung
Gerichtsverhandlung

Gesucht werden im Landkreis Merzig-Wadern Frauen und Männer, die an den Jugendkammern sowie am Jugendschöffengericht in Saarbrücken als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Merzig-Wadern schlägt doppelt so viele Kandidaten vor wie Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen im Landkreis Merzig-Wadern wohnen und dürfen am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung möglichst über besondere Erfahrung verfügen. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 16. März an das Sachgebiet Jugendarbeit des Kreisjugendamtes Merzig-Wadern, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig.

Weitere Infos sind erhältlich beim Jugendamt unter 0 68 61/ 80 239.

Bewerbungsformulare können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

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