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13.04.2022

Das Kreis-Kinder-Kino präsentiert »Robinson Crusoe«

Robinson Crusoe
Robinson Crusoe


Das Kreis-Kinder-Kino des Kreisjugendamts Merzig-Wadern, Sachgebiet Jugendarbeit, präsentiert mit Unterstützung des KNAX-Klubs der Sparkasse Merzig-Wadern und der Saarland-Medien GmbH, im Rahmen des medienpädagogischen Projektes, den Film „Robinson Crusoe“. Der Film startet am Dienstag, 3. Mai, im Kino „Lichtspiele Losheim“ in Losheim am See. Eine Woche später, am Dienstag, 10. Mai, gibt es eine Vorführung im Kino „Lichtspiele Wadern“ in Wadern. Das Kreis-Kinder-Kino beginnt um 15.30 Uhr und endet gegen 17.20 Uhr.Der Eintritt beträgt drei Euro, für KNAXianer 2,50 Euro.

Im Film geht es um folgenden Inhalt: So schön es auf einer paradiesischen Südseeinsel auch sein mag, manchmal kann es auch ganz schön langweilig werden – das findet jedenfalls der abenteuerlustige Papagei „Dienstag“. Bis eines Tages ein Schiffsbrüchiger an den Strand gespült wird. Doch der mutige Papagei lässt sich nicht abschrecken und schließt schnell Freundschaft mit dem Schiffsbrüchigen, der dem Vogel kurzerhand den Namen „Dienstag“ gibt. Da lässt das Abenteuer nicht mehr lange auf sich warten.

Hinweis: Der Film hat die Altersfreigabe FSK 0. Kindern unter sechs Jahren ist der Besuch der Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet.

Der Film wird für Kinder ab sechs Jahren empfohlen. Die Altersfreigabe bedeutet, dass aus Sicht des Jugendschutzes keine Bedenken bestehen. Sie sagt jedoch nichts über die Eignung und Qualität des Films aus. Um eine Orientierung zu geben, spricht das Kreisjugendamt deshalb für jeden Film eine Altersempfehlung aus. Grundsätzlich können Kinder ab sechs Jahren das Kreis-Kinder-Kino ohne Begleitung der Eltern besuchen. Die Aufsichtspflicht wird durch das Kreisjugendamt gewährleistet. Selbstverständlich sind Eltern, Großeltern und alle anderen Erwachsenen trotzdem herzlich willkommen.

Es wird darum gebeten, dem teilnehmenden Kind einen Zettel mit Namen und einer Telefonnummer, unter der der Veranstalter die Erziehungsberechtigten im Notfall erreichen kann, mitzugeben.

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