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04.10.2022

Das Kreis-Kinder-Kino präsentiert »Der kleine Vampir« (2017)

Kreis-Kinder-Kino im Oktober: Der kleine Vampier
Kreis-Kinder-Kino im Oktober: Der kleine Vampier


Das Kreis-Kinder-Kino des Kreisjugendamts Merzig-Wadern, Sachgebiet Jugendarbeit, präsentiert mit Unterstützung des KNAX-Klubs der Sparkasse Merzig-Wadern und der Saarland-Medien GmbH im Rahmen des medienpädagogischen Projektes den Film „Der kleine Vampir“.

Der Film startet am Dienstag, 11. Oktober, im Kino „Lichtspiele Losheim“ in Losheim am See. Eine Woche später, am Dienstag, 18. Oktober, gibt es eine Vorführung im Kino „Lichtspiele Wadern“ in Wadern. Das Kreis-Kinder-Kino beginnt um 15.30 Uhr mit der Vorführung und endet gegen 17.10 Uhr. Einlass ist ab 15.10 Uhr. Der Eintritt beträgt drei Euro – für KNAXianer 2,50 Euro.

Im Film geht es um folgenden Inhalt: 13 Jahre alt werden kann Spaß machen, aber Jungvampir Rüdiger von Schlotterstein hasst seinen Geburtstag. Zum 300sten Mal wird er feiern, mit dem kompletten Vampirclan. Langweiligeres gibt es kaum. Aber als Rüdigers Bruder Lumpi aus der Familiengruft abhaut und Vampirjäger Geiermeier auf ihre Spur kommt, wird es ganz schön spannend.

Hinweis: Der Film hat die Altersfreigabe FSK 0. Kindern unter sechs Jahren ist der Besuch der Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. Der Film wird für Kinder ab acht Jahren empfohlen.Die Altersfreigabe bedeutet, dass aus Sicht des Jugendschutzes keine Bedenken bestehen. Sie sagt jedoch nichts über die Eignung und Qualität des Films aus. Um eine Orientierung zu geben, spricht das Kreisjugendamt deshalb für jeden Film eine Altersempfehlung aus.

Grundsätzlich können Kinder ab sechs Jahren das Kreis-Kinder-Kino ohne Begleitung der Eltern besuchen. Die Aufsichtspflicht wird durch das Kreisjugendamt gewährleistet. Selbstverständlich sind Eltern, Großeltern und alle anderen Erwachsenen trotzdem herzlich willkommen.

Es wird darum gebeten, dem teilnehmenden Kind einen Zettel mit Namen und einer Telefonnummer, unter der der Veranstalter die Erziehungsberechtigten im Notfall erreichen kann, mitzugeben.

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