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18.05.2022

Bodenrichtwertkarten für den Landkreis Merzig-Wadern

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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Merzig-Wadern hat gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Bodenrichtwertkarten mit Angaben der Bodenrichtwerte in Richtwertzonen zum Stichtag 1. Januar 2022 für sämtliche kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt.

Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag können die Bodenrichtwertkarten bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Landkreis Merzig-Wadern kostenlos eingesehen werden.

Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie ist dies jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache im Rahmen der Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie von Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 15.30 Uhr nach telefonischer Vereinbarung unter (06861) 80231 möglich.

Die Bodenrichtwerte können auch online im Geoportal-Saarland (BORIS-Saarland) – einem Angebot des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) – kostenlos eingesehen werden.

Schriftliche Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte sind gemäß der entsprechenden Gebührenverordnung (GutGebVO) gebührenpflichtig.

Auskünfte über Bodenrichtwerte sowie die Erstellung von Wertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses telefonisch unter (06861) 80231, 2206 oder 230, per Fax (06861) 80470 oder per E-Mail an gutachter@merzig-wadern.de

Hinweis: Die steuerlichen Bodenrichtwerte zur Berechnung der Grundsteuer im Rahmen der Grundsteuerreform werden jedem Grundstückseigentümer automatisiert vom zuständigen Finanzamt zugesandt. Hierzu bedarf es keiner Anfrage beim Gutachterausschuss.

Stefan Kredteck

Vorsitzender des Gutachterausschusses

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