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06.02.2021

Anmeldung zur Aufnahme in die Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zu Beginn des Schuljahres 2021/2022

Schule
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Für die Klassenstufe 5 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien können nur Kinder angemeldet werden, die im laufenden Schuljahr 2020/21 die Klassenstufe 4 der Grundschule besuchen.
Eine Anmeldung in Präsenzform an der weiterführenden Schule ist zur Übermittlung des Originals des Halbjahreszeugnisses sowie für einen ersten persönlichen Informationsaustausch erforderlich. Hierbei sind die jeweils geltenden Hygienevorschriften, wie beispielsweise die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu beachten.

Die Anmeldungen werden in der Zeit von Mittwoch, dem 24. Februar bis Dienstag, dem 2. März 2021, zwischen 9 Uhr und 12 Uhr (auch samstags) in den Geschäftsräumen der Schulen entgegengenommen (zusätzliche Sprechzeiten bitte bei der jeweiligen Schule erfragen).
Voraussetzung für die Anmeldung ist eine vorherige Terminabsprache mit der weiterführenden Schule; diese kann telefonisch und/oder online erfolgen. (Nähere Informationen sind in der Regel der Homepage der jeweiligen Schule zu entnehmen.)

Als Grundlage für die Entscheidung der Eltern, welche weiterführende Schule ihr Kind ab dem Schuljahr 2021/2022 besucht, dient das verbindliche Beratungsgespräch mit den Lehrkräften der jeweiligen Grundschule.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

  • das Original des Halbjahreszeugnisses der Klassenstufe 4 mit Entwicklungsbericht der Grundschule
  • eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und
  • entweder

- ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
- eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder
- eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.

Wichtig:
Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 30. August 2021 nachgereicht werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schule. Informationen zu der jeweiligen Schule, wie zum Beispiel Schulprofil, Sprachenfolge, Öffnungszeiten, finden Sie in der Broschüre „Welche Schule für mein Kind?“ auf dem saarländischen Bildungsserver sowie der Homepage der jeweiligen Schule.

Ein Überblick über die Schulen im Landkreis Merzig-Wadern finden Sie im Familienportal des Landkreises.


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