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Kaufpreissammlung

Kaufpreissammlung ( Definition )

Die Kaufpreissammlung ist die unabdingbare Grundlage für die allgemeine Markttransparenz sowie die Wertermittlungen der Gutachterausschüsse und der Sachverständigen. Sie hat Informationen zu allen Verkaufsfällen von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten sowie die preis- und wertbestimmenden Merkmale zum Inhalt. Als Grundlage zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse gemäß § 195 des Baugesetzbuches (BauGB) eine Ausfertigung von allen Verträgen, mit denen Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte gegen Entgelt übertragen werden.

Die Daten über die Kauffälle werden aus

  • dem Kaufvertrag
  • dem Liegenschaftsbuch (ALB)
  • der Liegenschaftskarte (ALK)
  • den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
  • Fragebögen an die Gemeinden und Eigentümer

zusammengetragen und in der Kaufpreissammlung erfasst.

Damit sind aktuelle und zuverlässige Basisdaten für die Analyse des Grundstücksmarktes vorhanden. Die Basisdaten stehen dem Gutachterausschuss für die Ermittlung der Bodenrichtwerte, der Erstellung von Verkehrswertgutachten und der Ermittlung sonstiger werterelevanter Daten (Grundstücksmarktberichte) zur Verfügung.

Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Standardauskunft) dient der Herstellung einzelfallbezogener Markttransparenz. Hierbei handelt es sich um eine anonymisierte Auskunft über die für einen konkreten Bewertungsfall geeigneten Vergleichsobjekte. Die Daten der Kaufpreissammlung können unter differenzierter Beachtung des Datenschutzes auch anderen Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen, zertifizierten Sachverständigen sowie öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden.

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