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Hygieneüberwachung

Die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene können die Gesundheitsämter im Bedarsfall überwachen, zum Beispiel bei Praxen und Einrichtungen, in denen die Heilkunde ausgeübt wird, ambulante Pflege- und Behandlungseinrichtungen, Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege, Tattoo- und Piercingstudios, öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Einrichtungen des Friedhofs- und Bestattungswesens.

Bei der Überwachung der Hygiene der in den genannten Einrichtungen wirken die Gesundheitsämter auch auf die Herstellung von strukturellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen für hygienisches Handeln hin, um gesundheitsgerechte Bedingungen zu fördern.

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