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Fischereiangelegenheiten

Fischereirecht

Das Fischereirecht ist im Saarland im Wesentlichen im Fischereigesetz vom 16. Juli 1999 (SFischG) und in der Landesfischereiordnung vom 02. August 1999 geregelt. Oberste Fischereibehörde ist das Ministerium für Umwelt, Untere Fischereibehörden sind die Landkreise und der Stadverband Saarbrücken.

Aufgaben der Unteren Fischereibehörde im Landkreis Merzig-Wadern

- Allgemeine Fragen zum Fischereirecht,- Aufsicht über die Fischereigenossenschaften
- Prüfung und Bestätigung von Fischereipachtverträgen,- Genehmigung von gemeinsamen fischereilichen Veranstaltungen
- Berufung des Kreisfischereiberaters und Stellvertreters,- Berufung von ehrenamtlichen Fischereiaufsehern.

Hinweis: Für die Ausgabe und die Verlängerung von Fischereischeinen ("Angelschein") ist die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig. Den Fischereierlaubnisschein erhalten Sie vom Fischereiberechtigten oder Fischereipächter.

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Oberste Fischereibehörde, Landesfischereigesetz, Landesfischereiordnungund Fischereiprüfung (Terminliste) und mehr finden Sie hier: http://www.umwelt.saarland.de/1844_2626.htm











 

 

 

 

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