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Datenschutz

Der Datenschutz ist ein wichtiges Grundrecht auf informielle Selbstbestimmung und umfasst eine Fülle von Maßnahmen zur Sicherung von Angaben zu einem Merkmal, einem Sachverhalt oder einer Person.

Die Maßnahmen zum Datenschutz sollen unter anderem dazu führen, dass Personaldaten nur rechtmäßig von berechtigten Personen und in dem notwendigen Umfang eingesehen, verändert, kopiert, gelöscht, weitergegeben oder sonstwie genutzt werden können. Darüberhinaus muss gewährleistet sein, dass IT-Systeme, deren Bestandteile , Programme und Dateien, nur berechtigt und im erlaubten Umfang genutzt werden.

Das Datenschutzkonzept des Landkreises ist in Dienstvereinbarungen und -anweisungen manifestiert und legt fest, welche technischen und organisatiorischen Maßnahmen und Regeln von IT Systemen erfüllt werden.

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