Sprungziele
Seiteninhalt vorlesen
Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Bodenschutz

Nach § 14 Abs. 2 Saarländischen Bodenschutzgesetz (SBodSchG) sind Bodenschutzbehörden

  1. das Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz als Oberste Bodenschutzbehörde,

  2. das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als Untere Bodenschutzbehörde

  3. die Untere Bauaufsichtsbehörde in Genehmigungsverfahren nach §§ 64 bzw. 65 LBO, ausgenommen Vorhaben, die nach § 35 BauGB zu beurteilen sind, als Untere Bodenschutzbehörde,

  4. das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als technische Fachbehörde sowie

  5. die Landwirtschaftskammer für das Saarland als landwirtschaftliche Beratungsstelle und landwirtschaftliche Fachstelle.

Die Zuständigkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde ist damit beschränkt auf die Belange des Bodenschutzes im Zusammenhang mit der Durchführung von baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Zu allen übrigen Fragen im Zusammenhang mit dem Bodenschutz ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), Saarbrücken, zu kontaktieren.

 

 

Seite zurück Nach oben