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Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte ( Definition )

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken (Bodenrichtwertzone) für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er wird pro Quadratmeter Grundstücksfläche angegeben und bezieht sich auf das jeweils definierte typische Grundstück (Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für Bauflächen (bebautes Land, baureifes Land, Bauerwartungsland und Rohbauland) abgeleitet. In bebauten Gebieten werden sie mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. In kaufpreisarmen Lagen bzw. in Gebieten, in denen dem Gutachterausschuss nur durch öffentliche Träger oder Kommunen subventionierte Kaufpreise vorlagen, wurde auf marktkonforme Kaufpreise vergleichbarer Lagen anderer Gemarkungen zurückgegriffen.

Abweichungen eines einzelnen Grundstückes von dem Richtwertgrundstück hinsichtlich des Grundstückszustandes - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt usw.- bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert. Diese Abweichungen können im Einzelfall nur über die Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes berücksichtigt werden.

Bei Bedarf kann nach § 193 Baugesetzbuch von den Antragsberechtigten ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragt werden.

Im Auszug aus den Bodenrichtwertkarten sind die Bodenrichtwerte zum gültigen (aktuellen) Wertermittlungsstichtag angegeben. Diese Bodenrichtwerte wurden gemäß § 193 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landkreis Merzig-Wadern nach den Bestimmungen des BauGB und der saarländischen Gutachterausschussverordnung ermittelt. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre, jeweils zum Stichtag 31. Dezember, ermittelt.

Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 31.12.2020 hergeleitet.

Darstellung der Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwertkarte enthält neben der Begrenzungslinie der Bodenrichtwerte (Bodenrichtwertzone) die zugehörige Zonennummer. Die Richtwertdefinition enthält die Zonennummer, den Bodenrichtwert und seine wesentlichen wertbildenden Zustandsmerkmale in nachstehender Reihenfolge:

Gemarkung, Zonennummer, Bodenrichtwert in EUR/m², Wertbeeinflussende Merkmale

Bodenrichtwertkarte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landkreise Merzig-Wadern hat auf der Grundlage des vom Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen zur Verfügung gestellten Computerprogramms ZORA digitale Bodenrichtwertkarten erstellt.

Die digitalen zonalen Bodenrichtwerte werden vor dem Hintergrund der Liegenschaftskarte dargestellt.

Gebühren des Gutachterausschusses (gültig seit 01. Oktober 2015)

Die Amtshandlungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle sind gebührenpflichtig. Die Gebühren bemessen sich nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren durch die Gutachterausschüsse (GutGebV). Die Kosten der Amtshandlungen für Gerichte und Justizbehörden werden nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) ermittelt.

Die Bodenrichtwertkarte kann kostenlos bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Am Gaswerk 3, Zimmer 1.23, eingesehen werden.

Auskünfte

  • schriftliche oder elektronische Auskünfte aus Bodenrichtwertkarten und aus Übersichten von Bodenrichtwertkarten je Einzelfall 20 €
  • schriftliche oder elektronische Auskünfte über vorhandene, für die Wertermittlung erforderliche Daten je Einzelfall und Aufwand 10 bis 50 €
  • schriftliche oder elektronische Auskünfte aus der Kaufpreissammlung je nach Aufwand 20 bis 50 €

Geoportal-Saarland

Bodenrichtwerte können auf dem Geoportal-Saarland eingesehen werden, ein Angebot des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL).

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