Bauvoranfrage
Ansprechpartner:
Stadt Wadern und Gemeinde Weiskirchen
Dirk Rolinger
Untere Bauaufsicht
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-251
06861-80-390
d.rolinger@merzig-wadern.de
Raum: 237, 2.OG
Gemeinde Losheim am See
Herr David Martin
Untere Bauaufsicht
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80247
06861-80390
d.martin@merzig-wadern.de
Raum: 228, 2.OG
Kreisstadt Merzig (Merzig, Besseringen, Brotdorf, Merchingen, Harlingen, Bietzen, Menningen, Silvingen)
Frau Judith Rehlinger
Untere Bauaufsicht
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-252
06861-80-390
j.rehlinger@merzig-wadern.de
Raum: 230, 2.OG
Kreisstadt Merzig (Hilbringen, Mechern, Mondorf, Ballern, Fitten, Schwemlingen, Weiler, Büdingen, Wellingen) und Gemeinde Mettlach (außer Orscholz, Faha und Weiten)
Herr Andreas Schumacher
Untere Bauaufsicht
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-3841
06861-80-390
a.schumacher@merzig-wadern.de
Raum: 238, 2. OG
Gemeinde Beckingen
Herr Nikolaus Jäger
Untere Bauaufsicht
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-249
06861-80-390
n.jaeger@merzig-wadern.de
Raum: 232, 2.OG
Gemeinden Perl und Mettlach (Orscholz, Faha und Weiten)
Frau Christiane Heinz
Untere Bauaufsicht
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
06861-80-253
06861-80-390
c.heinz@merzig-wadern.de
Raum: 231, 2.OG
Nach § 76 LBO ist auf Antrag der Bauherrin oder des Bauherrn zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen. Das Vorbescheidsverfahren dient überwiegend dazu abzuklären, ob ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist. Daneben kann die Zulässigkeit des Vorhabens nach anderen Rechtsvorschriften, z. B. Natur-, Wasser- oder Bodenschutzrecht, Denkmalrecht, Forstrecht, etc., zum Gegenstand der Bauvoranfrage gemacht werden.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides ist nur zweckmäßig, wenn die Klärung einzelner bauplanungsrechtlicher oder anderer städtebaulicher Vorgaben für die Realisierung des Vorhabens von grundsätzlicher Bedeutung ist, so dass wegen des hohen Kostenaufwandes ein Baugenehmigungsverfahren zu riskant wäre. Als Anwendungsfälle kommen u. a. in Betracht die Klärung.
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der grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstücks,
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der zulässigen Art und des Maßes der baulichen Nutzung sowie
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hinsichtlich einer erforderlichen Ausnahme oder Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans.
Die zur Durchführung des Vorbescheidsverfahrens erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus § 13 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO). Wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegenstehen, erteilt die UBA einen positiven Vorbescheid. Der Bauvorbescheid entfaltet Bindungswirkung und gilt drei Jahre. Auf rechtzeitigen Antrag vor Ablauf der Frist kann der Vorbescheid jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Folgende Unterlagen (mindestens dreifach) sind dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides mindestens beizufügen:
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Antragsvordruck
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Vervielfältigung der Flurkarte neueren Datums (unbeglaubigt)
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Lageplan M. 1:500 oder kleiner
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Bauzeichnungen, soweit das Maß der baulichen Nutzung Gegenstand des Vorbescheidsverfahrens ist
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Beschreibung der Baumaßnahmen geringen Umfangs, Werbeanlagen und Warenautomaten
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Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Anlagen
Dokumente zum Download:
Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides
Beschreibung der Baumaßahmen geringen Umfanges
Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen