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Baulasten

Baulasten - Wo bekomme ich Auskünfte?

Ob ein Grundstück mit einer Baulast belastet ist (diese Frage kann insbesondere beim Kauf/ Verkauf eines Grundstücks eine Rolle spielen, da die Baulast wertbeeinflussend sein kann), erfahren Sie bei Ihrem oben genannten Ansprechpartner in der Unteren Bauaufsicht.

Dort wird das sogenannte Baulastenverzeichnis geführt, in das alle Baulasten für das Gebiet des Landkreises Merzig-Wadern eingetragen sind.

Welche Angaben sind für die Baulastauskunft erforderlich?

Neben der Darlegung des berechtigten Interesses werden für die Auskunft grundstücks-spezifische Angaben (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer sowie Straßenbezeichnung und Hausnummer) benötigt.

Wer erhält eine Auskunft?

Wer ein berechtigtes Interesse geltend machen kann (z. B. Eigentümer, Käufer, Makler, Banken, Notare, Gutachter o. ä.) kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail (mit Unterschrift!) bei der Bauaufsichtsbehörde erfahren, ob auf dem entsprechenden Grundstück eine Baulast eingetragen ist.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Für die Erteilung der Auskunft sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Entweder der Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) des/der Grundstücke(s) oder eine Vollmacht des/der Grundstückseigentümers/-in bzw. Darlegung des berechtigten Interesses an der Baulastauskunft (z. B. notarieller Kaufvertragsentwurf bzw. Vorvertrag, sonstige Glaubhaftmachung eines Kaufinteresses.

Bei der Erstellung von Wertgutachten für das Amtsgericht ist der entsprechende Beschluss des Amtsgerichtes in Kopie vorzulegen.

Baulastauskünfte - Was kostet das?

Die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kostet 25 Euro je angefragtem Grundstück (je Auskunft max. 105 Euro).

 

Dokumente zum Download:

Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis



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