Sprungziele
Seiteninhalt vorlesen
Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Ausstellen von Parkausweisen für Schwerbehinderte

Information zum Schwerbehinderten-Parkausweis

Im Jahre 2001 wurde der Parkausweis für behinderte Menschen nach europäischem Muster eingeführt. Wer noch einen alten Parkausweis besitzt (vor 2001), sollte daher einen neuen Ausweis beantragen. Ab dem 1. Januar 2011 gelten nur noch die neuen Parkausweise, die EU-weit gültig sind.
Im Unterschied zu den alten Parkausweisen werden im neuen EU-Parkausweis die persönlichen Informationen (Name, Passfoto) ausschließlich auf der Rückseite eingetragen. So wird vermieden, dass persönliche Daten für jedermann von außen einsehbar sind, wenn der Ausweis im Fahrzeug liegt.

Wo kann man den neuen Ausweis beantragen?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Merzig-Wadern haben, wird der Ausweis wie bisher bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Merzig-Wadern, Bahnhofstraße 44 beantragt. Der alte Ausweis wird dann eingezogen. Für den EU-weit gültigen Parkausweis wird ein Passfoto benötigt.

Wenn Sie bereits den ab 2001 ausgegebenen EU-Parkausweis besitzen, müssen Sie keinen neuen Ausweis beantragen. Achten Sie jedoch auf den Gültigkeitszeitraum Ihres Ausweises. 

Wichtiger Hinweis: Nur mit dem offiziellen Behinderten-Parkausweis darf auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen geparkt werden. Ein Aufkleber am Auto oder ähnliches berechtigt nicht zur Nutzung dieser Parkplätze! Dies gilt im Übrigen auch für die vom Versorgungsamt ausgestellten Behindertenausweise! Der Parkausweis ist nicht übertragbar und darf nicht an andere weitergegeben werden, etwa an Familienmitglieder, die das Auto ebenfalls nutzen.

Allgemein Informationen zum Schwerbehinderten-Parkausweis

Bestimmte schwerbehinderte Menschen können einen Schwerbehindertenparkausweis mit entsprechenden Parkerleichterungen erhalten. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür zwei verschiedene Arten von Parkausweisen vor:

EU-einheitlicher Parkausweis
Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die z.T. auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.

Ausweismuster
Ausweismuster


Berechtigtenkreis
  • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG)
  • Blinde Menschen (Merkmal Bl)
  • Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen (lt. Bescheid)

Benötigte Unterlagen


Bundeseinheitlicher Schwerbehinderten-Parkausweis
Der orange bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor. Das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet.

Ausweismuster2
Ausweismuster2

Berechtigtenkreis
  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mind. 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen ( und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mind. 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 %
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 %

Benötigte Unterlagen
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die oben genannten Mitarbeiterinnen der Straßenverkehrs- und Kreisordnungsbehörde.

Seite zurück Nach oben