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Anmelden einer Demonstration oder Versammlung

Demonstrationen und Versammlungen

Versammlungsgesetz
§1 (Versammlungsfreiheit)
(1) Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.
§ 14 VersammlG
(Anmeldepflicht)
(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.
(2) In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.

Formlose Anzeige einer Demonstration: 
1. Tag, Uhrzeit (von /bis), Ort der Veranstaltung, ggfls. Weg des Demonstrationszuges,
2. Thema und Ziel der Veranstaltung
3. Verantwortlicher Leiter, Anschrift, Telefonnummern, (ggfls.Handy, E-Mail)
4. Veranstalter: Partei, Bürgerinitiative, Verein, etc.
5. Erwartete Teilnehmerzahl,
6. Zahl der Ordner 

Die Anzeige bitte an folgende Adresse richten:
Landkreis Merzig-Wadern, Kreisordnungsbehörde (Anschrift: siehe oben) 

Für die Anmeldung einer Veranstaltung nach dem Versammlungsgesetz nutzen Sie das Formular Anmeldung einer öffentlichen Versammlung gem. § 14 VersG (Nov. 2018)











 

 

 

 

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