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Alten- und Pflegeeinrichtungen (infektionshygienische Überwachung)

Die Alten- und Pflegeeinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Das Infektionsrisiko bei der Betreuung alter und pflegebedürftiger Menschen wird maßgeblich von der Abwehrsituation und den erforderlichen pflegerischen, medizinischen und hygienischen Maßnahmen bestimmt.
Dies wird unter anderem durch das Gesundheitsamt in Form einer Ortsbegehung jährlich überprüft.

Auch bei der ambulanten Betreuung pflegebedürftiger Menschen müssen Hygienestandards unter Berücksichtigung der individuellen Situation eingehalten werden. Dies erfordert ein hohes Maß an Verantwortung und Sachverstand.

Eine effektive Infektionsprävention in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Seniorenheime) setzt das geplante Zusammenspiel von Hygienemaßnahmen auf verschiedenen Ebenen der Betreuung voraus, deren Grundlagen im sogenannten Hygieneplan niedergeschrieben sind.

• Mehr Informationen zur Heimaufsicht, Anzeigeformulare, Heimgesetz 2017 finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales

• Hier lesen Sie Informationen zur Rolle des Saarländischern Pflegebeauftragten

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