Beschränkte Ausschreibungen
Nach §3a Abs. 2 VOL/A - beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb
Übersicht über die beschränkten Ausschreibungen
Der Landkreis Merzig-Wadern schreibt Bauleistungen bis zu den in § 3 Abs. 3a VOB/A genannten Wertgrenzen i. d. R. beschränkt aus.
Im Nachfolgenden wird über beabsichtigte Ausschreibungen sowie über vergebene Aufträge nach VOB/A informiert.
Nach § 20 Abs. 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A
haben die Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in Ihren Beschafferprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 a Abs. 2 Nummer 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
- voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
Übersicht über die beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen
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Nach § 20 Abs. 3 VOB/A
hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt.
Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
- gewähltes Vergabeverfahren
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- Name des beauftragten Unternehmens
Eine aktuelle Liste der erteilten Aufträge über 25.000 Euro finden Sie hier.
Eine Übersicht über die bisher erteilten Aufträge finden Sie auf
dem Ausschreibungsportal des Saarlandes: www.vergabe.saarland.
Nach § 19 Abs. 2 VOL/A
haben Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder ihren Internetseiten zu informieren bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer
- Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer
Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
- gewähltes Vergabeverfahren
- Art und Umfang der Leistung
- Ort der Ausführung
- Name des beauftragten Unternehmens
- Zeitraum der Leistungserbringung