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Der Weg zur eigenen Solaranlage

Schritt 1: Prüfung der geoportal.saarland.de Ergebnisse

Die Werte des Katasters basieren auf einer Momentaufnahme, Verschattung durch wachsende Bäume und neue Gebäude können nicht berücksichtigt werden.

Kleinste Dachstrukturen und kleinere Dachflächenfenster können bei der Laseraufnahme nicht erfasst worden sein. Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss eine Genehmigung für den Bau eingeholt werden.

Die Dacheindeckung und der Zustand der Dachunterkonstruktion spielen eine wichtige Rolle für die Anlageninstallation und sollten überprüft werden.

Schritt 3: Finanzierungsmöglichkeiten überlegen

Es stehen mehrere Möglichkeiten zur Forderung und Finanzierung der eigenen Solaranlage zur Verfügung:

    • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Förderung von Sonnenkollektoren; beschränkt auf kombinierte Warmwasserzubereitung und Heizungsunterstützung
      http://www.bafa.de/bafa/de/energie

    • KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für Photovoltaik, Biomasse, Wind, Erdwärme:
      ,,Erneuerbare Energien - Standard": Kredit von Laufzeiten 5 bis 10 Jahre, bis zu 100% der Nettoinvestitionskosten, bankübliche Sicherheiten
      ,,Erneuerbare Energien - Premium" Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohneinheiten oder größere Nichtwohngebäude
       www.kfw.de

    • Kredit-Programme der Sparkasse Merzig-Wadern:
      Als kompetenter Finanzpartner steht Ihnen die Sparkasse Merzig-Wadern bei der Finanzierung von Solaranlagen zur Verfügung.

Schritt 4: Die Auftragserteilung und Inbetriebnahme

Bei Auftragsvergabe sollte auf die Zahlungsmodalitäten geachtet werden. Spezielle Vereinbarungen zu Ausführungs- und Fertigstellungsterminen sollten ebenso wie Konsequenzen bei Terminüberschreitungen niedergeschrieben werden. Lassen Sie sich eine schriftliche Auftragsbestätigung aushändigen und vereinbaren Sie mit dem Handwerker, dass er die Anmeldung der Anlage beim Energieversorger erledigt. 
Sie müssen den Betrieb Ihrer Anlage mit folgenden Daten der Bundesnetzagentur melden: Standort der Anlage, Name des Netzbetreibers, Leistung der Anlage in Kilowatt, Tag der Inbetriebnahme. 

Von nun an sind Sie Stromproduzent. Der Stromversorger vor Ort wird mit Ihnen als Betreiber einen entsprechenden Vertrag schließen und den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vergüten. 

Der Gebäudeversicherung sollte man nun die Anlage als neuen Bestandteil des Gebäudes anzeigen. Auch auf die Steuererklärung wirkt sich die Photovoltaik-Anlage meist positiv aus und verringert die Steuerlast.

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