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Kultur-Labore – Die Fördermöglichkeiten

Die genauen Förderkriterien werden aktuell konkretisiert. Im Januar 2026 werden diese veröffentlicht und die ersten Förderanträge können gestellt werden.

Auf Grundlage eines Kriterienkataloges entscheidet das Regionale Gremium über die Förderung.


Was müssen die Projekte erfüllen?

Sie müssen vor Ort im Dorf oder der Gemeinde wirken.

Sie sollen Gemeinschaft stiften.

Sie müssen Mitbestimmung ermöglichen.

Es sollen neue Ideen entwickelt oder bestehende Kulturprojekte weiterentwickelt werden.


Wer kann gefördert werden?

Gemeinnützige öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige privatrechtliche Körperschaften: Vereine, Stiftungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Religionsgemeinschaften, Kommunen


Was kann gefördert werden:

Honorare und Gagen, Personalkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Sachkosten von Veranstaltungen (z. B. Raummiete, Beschallung), Reisekosten


Was kann nicht gefördert werden:

Baumaßnahmen, Investitionen, laufende Kosten vorhandener Infrastruktur, Honorare für Vereinsmitglieder

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