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Technische Änderungen

Sie haben Ihr Fahrzeug beispielsweise mit einem eintragungspflichtigen Zubehörteil ausgestattet? Diese technische Änderung wird dann von der Zulassungsstelle in Ihren Fahrzeugpapieren vermerkt.

Hierzu müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein 
  • Hauptuntersuchungsbericht 
  • Untersuchungsbericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs (Teilegutachten gem. § 19 (3) StVZO) 
  • Herstellerbescheinigung bzw. Bescheinigung einer anerkannten AU-Werkstatt (inklusive Stempel und Siegel dieser Werkstatt) über den Einbau bei Änderung der Schadstoffklasse 
     










 

 

 

 

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