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12.05.2021

Lockerungen für vollständig Geimpfte und Genesene

Nach den Vorgaben der Saarländischen Landesverordnung gelten für vollständig Geimpfte sowie genesene Personen Erleichterungen: Beide Gruppen werden mit Getesteten gleichgestellt. Dementsprechend entfällt für vollständig Geimpfte und Genesene die Testpflicht. Auch die Pflicht zur häuslichen Quarantäne nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet entfällt für diese beiden Gruppen, sofern es sich beim Aufenthaltsort nicht um ein Virusvarianten-Gebiet handelt.

Als vollständig geimpft gelten die Bürgerinnen und Bürger, die alle erforderlichen von der Stiko (Ständige Impfkommission) empfohlenen Corona-Impfungen erhalten haben. Bei den meisten Vakzinen werden zwei Impfungen benötigt – beim Impfstoff von Johnson und Johnson erfolgt nur eine Impfung. Nach dem Erhalt der letzten Impfdosis müssen mindestens 14 Tage vergangen sein und die Person darf keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen (Atemnot, Husten, Fieber sowie Geruchs- oder Geschmacksverlust). Die vollständig geimpfte Person muss einen schriftlichen oder elektronischen Nachweis über das Vorliegen der Schutzimpfung erbringen. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise der Impfpass oder eine Bescheinigung der Impfstelle darstellen.

Als genesen gelten Personen, die beispielsweise durch einen positiven PCR-Test oder ein ärztliches Zeugnis nachweisen können, dass sie sich bereits mit Sars-CoV-2 infiziert hatten. Der zugrundliegende PCR-Test muss mindestens 28 Tage – und darf nicht länger als sechs Monate – zurückliegen. Die bereits erfolgte Infektion muss mit einem schriftlichen oder elektronischen Nachweis belegt werden. Das Gesundheitsamt des Landkreises Merzig-Wadern kann positiv getesteten Bürgerinnen und Bürgern einen Nachweis über eine PCR-getestete Infektion – mit der Angabe, wann der PCR-Test stattgefunden hat – ausstellen. Ein Antikörper-Test gilt nicht als Nachweis.

Nach Ablauf der sechs Monate müssen Genesene dann eine Impfung vorweisen, um weiterhin die Erleichterungen nutzen zu können. Nach einer Covid-19-Erkrankung genügt laut Angaben des Robert Koch-Institus eine Impfung. Folglich benötigen die Genesenen zunächst einen Nachweis über den positiven PCR-Test – nach sechs Monaten wird zusätzlich ein Nachweis über eine Impfung benötigt.


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