Regelungen in den Dienststellen des Landkreises Merzig-Wadern
Die zuletzt bestehende Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes wird in den Dienststellen der Kreisverwaltung sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Bürgerinnen und Bürger ab Freitag, 27. Mai, aufgehoben. Die Vereinbarung von Terminen soll weiterhin die Regel sein – nur in Ausnahmefällen ist ein Vorsprechen ohne vorherige Terminabsprache möglich. In der Zulassungsstelle müssen auch in Zukunft Termine vereinbart werden.
Beratungen können zukünftig wieder in den jeweiligen Büros und nicht ausschließlich in den Besprechungsräumen stattfinden. Im Haupthaus der Kreisverwaltung, Bahnhofstraße 44, ist eine Anmeldung an der Information zum Betreten des Hauses weiterhin erforderlich.