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27.02.2019

Fastnacht - Keine Auszeit für den Jugendschutz

Ein Appell der Landrätin an Eltern, Gewerbetreibende und Jugendliche

Der Countdown für die fünfte Jahreszeit läuft, die Kappensitzungen sind bereits in vollem Gange. Groß und Klein fiebern den Umzügen und Veranstaltungen an den tollen Tagen entgegen. Natürlich wollen sich auch die Kinder und Jugendlichen austoben und ihren Spaß haben.

Der Trend der letzten Jahre zeigt jedoch, dass es an Fastnachtsveranstaltungen immer häufiger zu einem frühen Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen kommt. Nicht zuletzt, weil viele Erwachsene aus falsch verstandener Großzügigkeit den Alkoholkonsum dulden oder sogar durch unüberlegte Abgabe an Minderjährige aktiv fördern. Doch gerade junge Menschen können die Wirkung von Alkohol oft nicht richtig einschätzen, was nicht selten zu ernsten gesundheitlichen Schäden führt.
Dabei sollte allen klar sein: Wenn bei den Umzügen Freibier und Schnäpse angeboten werden, ist es Ehrensache, dass Alkohol generell nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gehört und Hochprozentiges grundsätzlich nicht an Jugendliche unter 18 abgegeben wird. Außerdem sollten auch antialkoholische Getränke kostenfrei ausgeschenkt werden.

Die Altersbeschränkungen bei Tanzveranstaltungen dulden ebenfalls keine Auszeit im Jugendschutz. Allgemein gilt, dass der Zutritt für Jugendliche erst ab 16 Jahren möglich ist, nach 24 Uhr nur noch ab 18 Jahren. In Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person werden die Altersgrenzen aufgehoben. Erziehungsbeauftragte Personen sind Volljährige, die das Kind oder den Jugendlichen im Auftrag der Eltern begleiten und tatsächlich die Aufsichtspflicht übernehmen.
Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten sich die Zeit nehmen, frühzeitig mit ihren Kindern über diese Themen zu reden und vernünftige Vereinbarungen zu treffen.
Veranstalter sollten ihre Verantwortlichen im Vorfeld informieren und Absprachen treffen, damit es zu einer wirkungsvollen Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kommt. Bei öffentlichen Faschingsveranstaltungen werden verstärkt Kontrollen durchgeführt.

Informationen rund um den Jugendschutz sind für Veranstalter kostenlos beim Kreisjugendamt erhältlich. Weitere Informationen gibt Klaus Neusius, Kreisjugendamt Merzig-Wadern, tel. (0 68 61) 80-239.

Hinweis: Das Jugendtaxi des Landkreises Merzig-Wadern bietet jungen Menschen zwischen 14 und 23 Jahren die Möglichkeit, an allen Fastnachtstagen kostengünstig und sicher von Veranstaltungen nach Hause zu kommen.

Auch an Fasching gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes (Grafik: Landkreis Merzig-Wadern/Julia Boos)
Auch an Fasching gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes (Grafik: Landkreis Merzig-Wadern/Julia Boos)
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