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13.12.2018

Abgabefristen für Anträge Fahrtkostenzuschuss beachten

Das Land gewährt den Schülern öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen Fahrkostenzuschüsse nach den einschlägigen Voraussetzungen des Schülerförderungsgesetzes in der zuletzt geltenden Fassung.

Für die Geltendmachung möglicher Ansprüche sind die folgenden Ausschlussfristen zu beachten: Letzter Abgabetermin für die Anträge auf Fahrkostenzuschuss für das Schuljahr 2018/19 ist der 31. Dezember 2018.

Bei bereits erfolgter Bewilligung eines Fahrkostenzuschusses für das Schuljahr 2017/18 müssen die entsprechenden für die Geltendmachung der entstandenen Fahrkosten notwendigen Fahrscheine bis zum 31. Dezember 2018 beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Amt für Ausbildungsförderung, Sabrina Russello, Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig, Telefon (0 68 61) 80 494, E-Mail: s.russell@merzig-wadern.de, vorgelegt werden.

Nicht form- und fristgerecht eingereichte Anträge für das Schuljahr 2018/19 oder Fahrkarten für 2017/18 können nicht mehr berücksichtigt werden.

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