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07.03.2019

Nachweise zum Fahrkostenzuschuss nach dem Schülerförderungsgesetz

Das Kreisjugendamt des Landkreises Merzig-Wadern weist darauf hin, dass Antragsteller, die für das Schuljahr 2018/19 einen unvollständigen Antrag auf Gewährung eines Fahrkostenzuschusses nach dem Schülerförderungsgesetz gestellt haben, die Möglichkeit erhalten, die fehlenden Unterlagen bis spätestens 31. März 2019 nachzureichen.

Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden.

Fehlende Nachweise sind beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Servicebüro, Erdgeschoss, Raum E 11, Bahnhofstr. 44, in Merzig, einzureichen.

Kontakt: Kreisjugendamt Merzig-Wadern, Schülerförderung, Telefon (0 68 61) 80-497, Fax: (0 68 61)80-29-497, E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de

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