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17.08.2022

Landkreis informiert zur Grundsteuerreform

Grundsteuer © www.picabay.com
Grundsteuer © www.picabay.com


Um die Herausforderung der Grundsteuerreform erfolgreich zu meistern, hat die saarländische Finanzverwaltung einen besonderen Service eingerichtet: Allen Eigentümer/-innen wird Ende Juni oder Anfang Juli ein Informationsschreiben nebst Datenblatt zugesandt werden. Aus diesen können die Bürgerinnen und Bürger die Grundlagen für ihre Steuererklärung, zum Beispiel allgemeine Informationen und das ihrem Grundstück oder ihrem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugewiesene Aktenzeichen, entnehmen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Daten zunächst auf Aktualität und Vollständigkeit zu überprüfen, bevor diese weiterverwendet werden.


Hinweise:

Hier sind die Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke zu finden. In dieser Anwendung können die Bodenrichtwerte eines Grundstücks zum Stichtag 1. Januar 2022 zur Erstellung der Feststellungserklärung für den Grundsteuerwert (Hauptfeststellung im Rahmen der Grundsteuerreform) abgefragt werden.

Bei Fragen zur Feststellung des Grundsteuerwerts eines Grundstücks kann das zuständige Finanzamt hier kontaktiert werden. Unter dem Menüpunkt Zuständigkeiten sind die Ansprechpartner für die jeweiligen Gemeinden aufgelistet.


Allgemeines zur Grundsteuer:

Die Grundsteuer wird von den Städten und Gemeinden, in denen der Grundbesitz liegt, festgesetzt. Während die Grunderwerbssteuer beim Kauf eines Grundstücks einmalig zu zahlen ist, fällt die Grundsteuer in jedem Jahr an. Die Grundsteuer wird anhand der Eigentums- und Wertverhältnisse zu Beginn eines Kalenderjahres festgesetzt und ist von Eigentümern von Grundbesitz – hierzu gehören Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – zu bezahlen.

Als Schuldner der Grundsteuer gilt derjenige, der am 1. Januar eines Jahres (wirtschaftlicher) Eigentümer eines Steuergegenstandes ist. Sind mehrere Personen im Besitz eines Grundstücks, so sind diese Gesamtschuldner.

Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die unterschiedliche Behandlung gleichartiger Grundstücke für verfassungswidrig erklärt, weil die sogenannte Einheitsbewertung einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung darstelle. Im November 2019 wurde mit dem Reformgesetz zur Grundsteuer ein neues Bundesmodell verabschiedet. Den Ländern wurde hierbei die Möglichkeit geschaffen, vom Bundesrecht abweichende Grundsteuerregelungen festzulegen. Das Saarland hat hiervon Gebrauch gemacht. Das Saarländische Grundsteuergesetz trat am 29. Oktober 2021 in Kraft.

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