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16.07.2021

Zuschuss für Jugendtaxi wird auf vier Euro erhöht - Nachtbusse N21 und N22 werden eingestellt

Auf dem Bild sehen Sie das Logo Jugendtaxi, ein Projekt des Landkreises Merzig--Wadern
Auf dem Bild sehen Sie das Logo Jugendtaxi, ein Projekt des Landkreises Merzig--Wadern


Jugendliche, die das Jugendtaxi im Landkreis Merzig-Wadern nutzen, erhalten ab Sommerferienbeginn am 16. Juli vier Euro Zuschuss pro Person, anstatt drei Euro. Hiermit sollen künftig auch Kosten für weiter zurückgelegte Fahrstrecken abgefangen werden.

Alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 14 und 25 Jahren mit erstem Wohnsitz im Landkreis Merzig-Wadern können das Jugendtaxi als günstige Möglichkeit für die Rückfahrt von einer Veranstaltung zum Wohnort nutzen. Der Landkreis fördert die Taxifahrten mit einem Zuschuss von vier Euro pro Fahrt und pro berechtigte Person, der direkt durch den Taxifahrer vom Fahrpreis abgezogen wird. Benutzen drei Personen gemeinsam ein Taxi beträgt der Zuschuss für die Fahrt somit zukünftig 12 Euro. Den Rest des Fahrpreises begleichen die Jugendlichen.

Das Angebot gilt von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag, vor gesetzlichen Feiertagen und in der Faschingszeit jeweils von 22 bis 6 Uhr. Das Ziel der Fahrt muss im Landkreis Merzig-Wadern liegen, der Ausgangspunkt kann aber auch außerhalb liegen. Gefördert wird nur die Rückfahrt von einer Veranstaltung zum Wohnort.

Der erhöhte Zuschuss zum Jugendtaxi soll einen Ausgleich zum Wegfall der Nachtbusse N21 und N22 darstellen. Wegen geringer Auslastung (nicht coronabedingt) werden die beiden Nachtbusse im Landkreis eingestellt. Im Jahr 2019 nutzten zum Beispiel nur 291 Jugendliche aus dem Landkreis die Nachtbusse N21 und N22. Im gleichen Jahr ließen sich hingegen 14.337 junge Menschen mit einem Jugendtaxi befördern, 5115 Fahrten wurden vom Landkreis Merzig-Wadern bezuschusst. Pro Fahrt wurden im Durchschnitt 2,6 Jugendliche mit dem Jugendtaxi befördert (2010-2020).

„Es hat sich herausgestellt, dass das Jugendtaxi an Flexibilität eher den Bedürfnissen der Jugendlichen im Kreis entspricht als die Nachtbusse N21 und N22. Auf diese veränderten Nutzungsbedingungen müssen wir reagieren“, erklärt Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich. Die vom Land initiierten Nachtbusse N5 und N7 bleiben aber weiterhin bestehen.

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