Sprungziele
Seiteninhalt vorlesen
Seiteninhalt
03.11.2025

Vogelgrippe im Saarland: zentrale Webseite, Meldeadresse für Verdachtsfälle sowie Telefon-Hotline

Vogelgrippe im Saarland
Vogelgrippe im Saarland


Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie das Landesamt für Verbraucherschutz haben eine zentrale Webseite zur derzeit grassierenden Vogelgrippe sowie der damit einhergehenden Stallpflicht für Geflügel eingerichtet. Unter www.saarland.de/vogelgrippe sind ab nächster Woche die aktuellsten Zahlen und Informationen zu lesen. Zudem können sich besorgte Bürgerinnen und Bürger werktags von 9 und 12 Uhr sowie 12:30 und 14:30 Uhr an die Vogelgrippe-Hotline: 0681 501-4256 wenden. Wer einen erkrankten oder verendeten Vogel findet, meldet diesen bitte ausschließlich an die E-Mail-Adresse vogelgrippe@lav.saarland.de

Die Webseite und die Bürger-Hotline wurden eingerichtet, um einerseits dringend benötigte personelle Ressourcen so effizient wie möglich einsetzen zu können und andererseits Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur grassierenden Vogelgrippe sowie der daraus resultierenden Stallpflicht für jegliches Geflügel umfangreich und zeitnah zu beantworten. Auf der Webseite sind die aktuellen Infektionszahlen, die zuständigen Kontakte zu den unterschiedlichen Anliegen sowie Fragen und Antworten zu der Vogelgrippe zu finden.

Generell erhöht der Vogelzug verschiedener Wildvögel, vor allem der Kraniche, nach Süden auch im Saarland die Gefahr einer Ausbreitung der Vogelgrippe. Saarlandweit wurden bereits 30 Wildvögel im Landeslabor untersucht, 27 davon wurden positiv auf das Vogelgrippevirus (Aviäres Influenza Virus) getestet. Weiterhin gibt es bisher einen Nachweis der hochpathogenen H5N1-Variante durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI). Seit 30. Oktober gilt daher eine Stallpflicht für alle gehaltenen Vögel. Das Mitwirken der Bevölkerung und insbesondere ein besonnener Umgang der Halterinnen und Halter sind entscheidend, um sowohl Haus- und Nutzgeflügel als auch wilde Vögel zu schützen und somit die Seuche einzudämmen.

In diesem Zuge weisen das Ministerium und das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) auch auf die generell im Saarland geltenden Meldepflichten von Nutztieren sowohl bei der Tierseuchenkasse als auch beim LAV hin. Diese gelten - auch für Hühner, Enten, Gänse und anderes Geflügel - ab dem ersten Tier. Falls dies noch nicht geschehen ist, wird darum gebeten, die Tiere so bald als möglich zu registrieren. Dies ist auch die Voraussetzung für eine eventuelle finanzielle Unterstützung bei Verlusten aufgrund eines Ausbruchs im gehaltenen Bestand.

Weitere Informationen rund um das Thema Vogelgrippe finden Sie unter: www.saarland.de/vogelgrippe

Die Vogelgrippe-Hotline ist von Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr sowie 12:30 bis 14:30 Uhr erreichbar unter: 0681 501-4256

Alle Meldungen zu Verdachtsfällen richten Sie bitte ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse und nennen Sie dabei Ihren Namen, Ihre Telefonnummer, den genauen Fund- und Aufenthaltsort des Tieres sowie, wenn möglich, Art und Zustand des Tieres (z.B. noch gehfähig, am Boden liegend, sichtbare Wunden, etc.): vogelgrippe@lav.saarland.de

Eine Anmeldung einer Tierhaltung kann bei der Tierseuchenkasse unter folgendem Link vorgenommen werden: www.tsk-sl.de

Das Formular zu Anmeldung einer Tierhaltung beim Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) findet sich unter folgendem Link: https://www.saarland.de/lav/DE/service/digitaleantraege/AntraegeEinzeln/AnzeigeRegistrierungTierhaltung



Seite zurück Nach oben