Schulbuchausleihe: Fehlende Unterlagen können bis spätestens 30. November nachgereicht werden
Antragsteller/innen, die für das Schuljahr 2024/25 einen unvollständigen Antrag auf Freistellung von der Zahlung des Leihentgelts im Rahmen der Schulbuchausleihe gestellt haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen bis spätestens 30. November 2024 nachzureichen.
Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden. Fehlende Nachweise sind dem Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Bahnhofstraße 44 in 66663 Merzig, zukommen zu lassen.
Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden.
Fehlende Nachweise sind dem Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig, zukommen zu lassen.
Kontakt:
Kreisjugendamt Merzig-Wadern
Schülerförderung
Tel.: 06861/80-160
Fax: 06861/80-365
E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de
Web: www.merzig-wadern.de